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Energierecht für die private Wohnungswirtschaft

Ab 01.11.2020 tritt das neue GebäudeEnergieGesetz in Kraft.
Durch das GEG werden EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem modernen Gesetz zusammengeführt.
Es wird ein einheitliches, auf einander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen.

Häufig ist jedoch die steuerschädliche Abfärbungen durch die unternehmerische Tätigkeit als Energieerzeuger nicht gewünscht.

Als Anwältin berate ich speziell zu den juristischen Themen

  1. Errichtung und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen
  2. Energielieferung (Wärme, Kälte und Strom) durch einen Contractor
  3. Pachtmodelle zum Betrieb von Energieerzeugungsanlagen
  4. Eigenversorgungslösungen für Wohnungswirtschaft und Handwerk

Die Mitwirkung eines zertifizierten Energieberater wird angeregt.