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News und Information

27. Oktober 2020
Zum 23.12.2020 treten die §§ 656a - 656d BGB für die Maklercourtage beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäuser in Kraft.
Künftig ist es nicht mehr möglich, die Maklercourtage vollständig dem Käufer (Verbraucher) aufzubürden, wenn (auch) der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Der Maklervertrag bedarf der Textform.
Bei der Vermittlung von Mietwohnungen gilt bereits seit langem das "Bestellerprinzip".



27. Oktober 2020
Zum 01.12.20 ändert sich das Wohnungseigentumsgesetz in vielfältiger Hinsicht.
Weitere Infos unter

http://www.anwalt-in-schwabach.de/_mr_seiten/immobilienrecht.html


16. März 2020
COVID 19 und die Allgemeinverfügungen des Freistaates Bayern
wirken sich auch auf die Bauwirtschaft aus:
neben Liquiditätsengpässen auf Auftraggeberseite könnte es auf Auftragnehmerseite zu Schwierigkeiten bei Materiallieferungen oder Arbeitskräften aufgrund von Quarantänemaßnahmen kommen.
In dieser
⇒ Übersicht finden Sie wichtige Hinweise zu den bauvertraglichen Auswirkungen.


15. September 2019
Ab 09.08.2019 gilt das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubau.
Mit dem Gesetz sollen die im Rahmen der von der Bundesregierung gestarteten Wohnraumoffensive vorgesehenen steuerlichen Anreize für den Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment in die Tat umgesetzt werden
siehe zwei Rechtstipps:

⇒ steuerliche Förderung
⇒ steuerliche Abfärbung

Ab 07.08.2019 gilt auch in Bayern die "Mietpreisbremse" in bestimmten Städten und Landkreise durch die Bayerische Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereichs bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften (MiSchuV)
⇒ PDF - MiSchuV


04. Juli 2019
EUGH hat entschieden:
Die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze in der HOAI verstößt nach Auffassung des Gerichts gegen EU-Recht.
Führt dies zur in Zukunft dazu, dass sich Architekten mit ihrem Honorar unterbieten?
Wie wirkt sich dies auf bestehende Verträge aus?
Hier die Stellungnahme der Bayerischen Architektenkammer:

⇒ ... der EUGH hat entschieden


März 2019
Meine Rechtstipps werden von der Stiftung Trias regelmäßig veröffentlicht:
⇒ ... Rechtstipps - Wohnprojekte-Portal


01. September 2018
Die neue BayBO gilt ab 01.09.18
Diese finden Sie unter

⇒ ... gesetze-bayern.de


18. Juni 2018
Erstellung eines Handbuches für energetische Sanierungsmaßnahmen
in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Auftraggeber war die "Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH", die für interessierte Laien und Verwalter eine Orientierungshilfe suchte.
Einen ersten Eindruck vermittelt Ihnen das nachfolgende Inhaltsverzeichnis.

⇒ ... zum Inhaltsverzeichnis
Das vollständige Handbuch erhalten Sie kostenfrei als PDF.
Dafür müssen Sie mir nur eine Mail mit Ihren vollständigen Kontaktdaten schicken.



23. Mai 2018
Berufszulassungsregelung für gewerbliche
Immobilienverwalter und Makler

Bislang konnte quasi jedermann in Deutschland als Hausverwalter tätig sein.
Künftig dürften einige schwarze Schafe vom Markt verschwinden:
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler tritt am 1.8.2018 in Kraft.
Die oftmals in Immobilienangelegenheiten unkundigen Verbraucher sollen von fachkundigen Immobilienmaklern sowie Hausverwaltern betreut werden, die gewissenhaft und fachkundig die Kundeninteressen wahren, und dabei ihre Kunden auch gegen Schäden aus etwaigen beruflichen Fehlern finanziell absichern können (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung).
Gemäß dem neuen § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der Gewerbeordnung (GewO) müssen Mietwohnungs- und Eigentumswohnungsverwalter Konzessionen für ihre Tätigkeit beantragen und die nötigen Nachweise für ihre Eignung vorlegen.
Bereits tätige Verwalter haben dann nochmals 6 Monate Zeit, eine Konzession zu beantragen. Statt des ursprünglich geplanten Sachkundenachweises wird eine Fortbildungspflicht eingeführt.
Künftig müssen Verwalter und Makler eine Weiterbildung von
mindestens 20 Stunden innerhalb von jeweils drei Jahren stets nachweisen. Der Verstoß ist bußgeldbewehrt.



21. September 2017
Neues für Projekte - Sommer 2017
Das Genossenschaftsgesetz ist durch das "Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften" geändert worden.
Einige neue Hinweispflichten zur Beitrittsverpflichtung und zur Angabe des Prüfungsverbandes sind ab 22. Juli 2017 umzusetzen.
Darüberhinaus gibt es einige Erleichterungen für kleine Genossenschaften.

BGH Beschl. v. 16.5.2017 – II ZB 7/16:
"Die Anerkennung eines Vereins als gemeinnützig i.S.d. §§ 51 ff. AO hat Indizwirkung dafür, dass er nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist und in das Vereinsregister eingetragen werden kann." Mit dieser Entscheidung wird eine wirtschaftliche (Neben)Tätigkeit für Idealvereine erleichtert. Das politische Bstreben zur Erleichterung von unternehmerischen Inititiativen aus bürgerschaftlichem Engagement mittels "Wirtschaftsverein" wurde daraufhin eingestellt.

Durch das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom wurden §§ 21, 23 a, 42 aa EEG geändert: Für Strom aus PV-Anlagen, der an Bewohner im Objekt direkt geliefert und verbraucht wird, kann "Mieterstrom-Zuschlag" in Anspruch genommen werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden zu nehmen. Daneben bleiben Lieferungen von PV - Strom ohne Mieterstromzuschlag / Lieferungen von BHKW-Strom im Objekt und Kombinationen sowie Eigenversorgung möglich. Jede Variante ist wirtschaftlich und organisatorisch unterschiedlich interessant.



23. September 2016
Leitfaden zur "Eigenversorgung Strom"
von Bundesnetzagentur veröffentlicht:

"Eigenversorgung" ist im Wohnungsbereich kaum noch anzustreben. Hier bieten sich Contracting und Kooperation von Wohnungs- / Energiegenossenschaften an.
Im gewerblichen Bereich sieht das ganz anders aus. Hier lohnt sich über "Eigenvorsorgung" nachzudenken und geschickt zu konstruieren. Die alltägliche Verwaltungsarbeit kann von einem professionellen weisungsabhängigen Dienstleister übernommen werden.
Weitere Infos unter
⇒ www.bundesnetzagentur.de


23. September 2016
Patientenverfügung BGH XII ZB 61/16 vom 6. Juli 2016
Die inhaltlichen Voraussetzungen an eine Patientenverfügung wurden weiter konkretisiert. Von allgemeine Formulierungen ist abzuraten.
Weitere Infos unter
⇒ www.bmjv.de

Die Bedeutung einer Patientenverfügung zeigt sich insbesondere bei "ärztlichen Zwangsmaßnahmen"
Vergleiche auch:
⇒ www.bundesverfassungsgericht.de


11. Juli 2016
"Neue Regelungen für Verträge"
2017 werden spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architektenvertrag und den Ingenieurvertrag in das Werkvertragsrecht des BGB eingefügt. Dem auf eine längere Erfüllungszeit angelegten Bauvertrag soll insbesondere durch folgende Regelungen Rechnung getragen werden:
Einführung eines Anordnungsrechts des Bestellers einschließlich Regelungen zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen, änderung und Ergänzung der Regelungen zur Abnahme sowie die Normierung einer Kündigung aus wichtigem Grund. Speziell für Bauverträge von Verbrauchern werden darüber hinaus Regelungen zur Einführung einer Baubeschreibungspflicht des Unternehmers, zur Pflicht der Parteien, eine verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit zu treffen, zum Recht des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags und zur Einführung einer Obergrenze für Abschlagszahlungen vorgeschlagen. Mit Blick auf ihre Besonderheiten werden zudem einige Sonderregelungen für Architekten- und Ingenieurverträge vorgeschlagen.
Weitere Infos unter
⇒ www.bmjv.de


11. Juli 2016
Verbraucherschutzportal des BMJV mit vielen Ratgeber, Tipps und weiterführende Informationen rund um Ihre Rechte im wirtschaftlichen Verbraucherschutz.
Weitere Infos unter
⇒ www.bmjv.de


14. Januar 2016
"Projekt: Barrierefreies Schwabach für Groß und Klein"
Das mehrmonatige Projekt des "Bündnis für Familie - AK Lebensumfeld" wurde erfolgreich abgeschlossen:
Barrierefreiheit gewinnt mehr Bedeutung bei kommunalen Entscheidungen. Zusammenarbeit von BehindertenvertreterInnen, professionellen BeraterInnen, BürgerInnen und Stadtverwaltung wird verbindlich strukturiert.
Weitere Infos unter
⇒ zuhause-in-schwabach/buendnis-fuer-familie


30. November 2015
"Projekt: Barrierefreies Schwabach für Groß und Klein"
Plan und Sachbericht künnen hier als PDF angefordert werden:
⇒ bitte hier klicken


30. März 2015
„Bestellerprinzip“ für Wohnraumvermittler
gemäß WoVermRG
(wahrscheinlich ab 01.06.15):
Makler darf Provision vom Mieter nur verlangen, wenn
  • Maklervertrag wird erst nach dem 01.06.15 abgeschlossen
  • Mietinteressent beauftragt Makler mit Suche einer
    Mietwohnung
  • Makler holt Zustimmung vom Vermieter, die Wohnung dem Mietinteressenten anbieten zu dürfen
  • Mietvertrag wird zwischen den Parteien abgeschlossen
    (= Erfolg)
Meldet sich Mietinteressent "nur" auf die Anzeige einer bestimmten Wohnung beim Makler, kann keine Provision vom Mieter verlangt werden. Umgehung ist denkbar, wenn „Scheinanzeigen“ vom Makler geschaltet werden und sich Interessenten anschließend zu einem Suchauftrag verleiten lassen. Es gilt jedoch der Verbraucherschutz mit Belehrungspflichten und Widerrufsrecht.


29. März 2015
Der UN-Fachausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen hat am 26. und 27. März den deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geprüft. Insgesamt ist deutlich geworden, dass der Ausschuss generell in allen Lebensbereichen Wert auf freie und informierte individuelle Entscheidungsmöglichkeiten der oder des Einzelnen legt. So können die derzeitigen Schwächen des deutschen Betreuungsrechtes nur durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden.
Weitere Infos unter
⇒ www.institut-fuer-menschenrechte.de


10. Oktober 2014
Bayerisches Staatsministerium stellt bei den Grundbuchämtern klar:
öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht steht notarieller Beurkundung bei Immobiliengeschäften gleich.

⇒ PDF zum Thema


25. August 2014
Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug
Zum 29. Juli 2014 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in Kraft getreten. Säumige Schuldner sollen durch die Erhöhung des Verzugszinses auf 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz und die Einführung einer Kostenpauschale von 40 EUR zusätzlich finanziell belastet werden. Ziel des Gesetzes ist, die Zahlungsdisziplin im Geschäftsverkehr und damit vor allem die Liquidität, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der kleinen und mittleren Unternehmen zu verbessern.
Für Handelsgeschäfte mit Abschluss bis 28.07.14 gilt:
8 % über Basiszinssatz
Für Handelsgeschäfte mit Abschluss ab 29.07.14 gilt:
9 % über Basiszinssatz + Kostenpauschale



25. August 2014
Neues Verbraucherrecht ab 13. Juni 2014
Wenn Sie als Unternehmer bislang dachten, diese gilt nur für Online-Kauf im Internet, unterliegt einem Irrtum:
Die Gesetzesänderung greift auch bei Dienstleistungen von Immobilienmakler, Architekten …. und im Zusammenhang mit Instandsetzungen und Renovierungen von Gebäuden, die keine erheblichen Umbauarbeiten darstellen.
Bei Verträgen mit Verbraucher, die dem Fernabsatzgesetz (z.B. telefonische Aufträge) unterliegen oder bei Vertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräume (z.B. Kunde bestellt Unternehmer für einen Auftrag nach sich zu Hause) müssen Sie künftig beachten:
  1. vor Abgabe eines Angebotes und nach Abschluss des Vertrages bestehen neue Informationspflichten
  2. der Verbraucher hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht, über das er ausdrücklich belehrt werden muss
Und wie reagiert der Unternehmer richtig, wenn der Verbraucher eine sofortige Tätigkeit verlangt? Es droht der Verlust von Provision / Honorar, wenn der Verbraucher widerruft (1 Jahr und 14 Tage bei fehlender oder falscher Widerrufsbelehrung).
Bei Beratungsbedarf stehe ich Ihnen als Anwältin gerne zur Verfügung.



19. August 2014
EnEV für Verkäufer / Vermieter
Ab 1. Mai 2014 ist die verpflichtende Angabe von energetischen Kennwerten in Immobilienanzeigen aller Art geregelt und die Vorlage eines gültigen Energieausweises bereits bei der Besichtigung und die übergabe bei Vertragsabschluss für den Eigentümer verpflichtend. Wer die Pflicht schuldhaft nicht erfüllt, könnte mit einer Geldbuße bis zu 15.000 € belangt werden (ab 01.11.2014).
Weitere Information:

⇒ www.zukunft-haus.info
Makler sind gehalten, die Einhaltung obiger Pflichten vom Eigentümer einzufordern. Ohne die verpflichtenden Angaben in Zeitungsanzeigen drohen Abmahnungen der Mitbewerber.