Patientenverfügung – Klärung des medizinischen Begriffes

Eine Demenz ist ein Defizit in kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten, das zu einer Beeinträchtigung der Alltagskompetenz und der sozialen und beruflichen Funktionen führt.
Nach der ICD-10 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden die Demenzen unterteilt in
  1. Demenz bei „Alzheimer-Krankheit“ (als häufigste Form)
    Charakteristisch ist eine zunehmende Verschlechterung der kognitiven Leistungsfähigkeit, die in der Regel mit einer Abnahme der täglichen Aktivitäten, mit Verhaltensauffälligkeiten und neuropsychologischen Symptomen einhergeht. Bereits viele Jahre, bevor Demenz sichtbar wird, bilden sich im Gehirn des Betroffenen Plaques und Neurofibrillen. Die Krankheit kann auch 20 Jahre lang „unerkannt“ bleiben.
  2. Vaskuläre (gefäßbedingte) Demenz
  3. Daneben gibt es die sekundäre Demenz bei anderenorts klassifizierten Krankheiten (z.B. Parkinson-Syndrom, HIV-Krankheit, Epilepsie, Multiple Sklerose …)
Insoweit ist Demenz keine medizinisch korrekte Krankheitsbezeichnung, sondern nur die Beschreibung eines Defizitzustandes, der sich von leicht bis schwer entwickelt und als solches in der Regel nicht zum Tode führt.