Organspende

Dies setzt voraus, dass die Abgrenzung von Bewusstlosigkeit, Koma, Hirnschädigung und Hirntod prinzipiell verstanden werden.
Das Transplantationsgesetz sieht eine erweiterte Zustimmungslösung vor:
Der Wille des Verstorbenen zu Lebzeiten hat Vorrang.
Ist er nicht dokumentiert oder bekannt, entscheiden die nächsten Angehörigen auf der Grundlage des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen.