Vertragsvertrag - Europäische Vorgaben

So ist ab 13.06.2014 die EU-Verbraucherschutzrechtlinie für viele Vertragsabschlüsse, die dem Fernabsatz gesetz unterliegen oder die Zuhause bei Verbrauchern (Privatleute) erfolgen, zu beachten (z.B. Maklervertrag, Dienstleistungsvertrag oder Werkvertrag über Klein reparaturen…). Die Unternehmer haben Informationspflichten und Widerrufsbelehrung zu beachten. In Anbetracht des erheblichen wirtschaftlichen Risikos, die der Unternehmer eingeht, wenn der Verbraucher den Vertrag nach sofortiger Leistungserbringung widerruft, kann die Anwältin beraten, welche Möglichkeiten der Unternehmer hat, einen solchen finanziellen Verlust zu vermeiden.