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Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist wichtig

  1. wenn Sie ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden wollen
  2. wenn Sie Ihre persönlichen und finanziellen Dinge selber regeln wollen – bei Krankheit, Unfall, längerer Auslandsaufenthalt …

Wer also z.B. das Formular des Bundesjustizministeriums inhaltlich verwendet und die Urkunde bei der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen lässt, kann einfach und preiswert ein gesetzliches Betreuungsverfahren verhindern.

Eine individuelle Beratung durch Notare oder spezialisierte Rechtsanwälte ist sinnvoll und anzuraten bei:

  1. Schwierigen Lebens- oder Familiensituationen
  2. Mehrere „Anwärter“ für eine Vorsorgevollmacht
  3. Keine Vertrauensperson
  4. Angst vor Missbrauch der Vorsorgevollmacht
  5. Bedarf an komplexen Vorsorgepaketen (Handlungsvollmacht für Firma, Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder …)

Eine Vorsorgevollmacht sollte als Generalvollmacht ohne jede Bedingungen klar und unmissverständlich formuliert sein. Unbedachte Formulierungen (z.B. "Vollmacht soll erst gelten, wenn ich alt und gebrechlich bin und meine Dinge nicht mehr selber regeln kann") können Ihre Vollmacht wertlos machen, da sie weder von der Bank, von Behörden oder vom Pflegeheim akzeptiert werden.

Ein Vorsorgebevollmächtigter ist zu Eingriffen in Grundrechte nur befugt, wenn dies ausdrücklich in der Urkunde steht (öffnen der Post, freiheitsentziehende Maßnahmen, …). In älteren Vollmachten fehlt naturgemäß diese ausdrückliche Legitimation. Somit müsste im Bedarfsfall ein Betreuer (nur) für diese Maßnahmen bestellt werden. EIne ältere Vollmacht sollte ergänzt werden.

Die beste Vollmacht nützt nichts, wenn sie nicht im Bedarfsfall gefunden wird. Wer im vertrauten Familienkreis lebt, kann erwarten, dass die Vollmacht schnell in "Urkundenordner" gefunden wird. Für alle anderen sollte die Registrierung der Vorsorgevollmacht erfolgen. Die Betreuungsgerichte sind angehalten beim
⇒ Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer nachzufragen. Die Urkunde selbst wird dort nicht hinterlegt.

Die Archivierung der Urkunde selbst sollte veranlasst sein, wenn der Zugriff auf die Originalurkunde nicht gesichert ist.

Formulare (auch mehrsprachig) des Bundesministerium für Justiz rund um das Thema Vorsorge erhalten Sie unter dieser Adresse:
⇒ www.bmjv.de