Patientenrechte - endlich gesetzlich geregelt?

Die Rolle der Patientinnen und Patienten in der Gesundheitsversorgung wandelt sich. Nach jahrelangen Diskussionen war die Normierung der „Patientenverfügung“ 2009 ein deutliches Signal hin zum selbstbewussten Patienten. Die Bundesärztekammer hat wiederum bis 2011  gebraucht, um ihre Richtlinien zur Sterbebegleitung den gesetzlichen Vorgaben anzupassen.

Insoweit ist es nicht verwunderlich, dass auch das geplante Patientenrechtegesetz in der Ärztelobby auf Vorbehalte und Widerstand stößt.

So soll im BGB der Behandlungsvertrag als §§ 630 a – 630 h ausführlich geregelt werden. Ganz wichtig ist, dass die Beweislast in Zukunft umgekehrt werden soll. Dies bedeutet, dass zukünftig Ärzte im Streitfall nachweisen müssen, dass sie korrekt gehandelt haben.

Wenig begeistert sind auch die Krankenkassen, die nur die Kosten fürchten.

So sollen laut SGB V künftig die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet werden, ihren eigenen Mitgliedern bei Klagen auf Schadensersatz zur Seite zu stehen. Geplant ist auch, dass Krankenkassen zu einer Bearbeitung innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet werden sollen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, so sollen die beantragten Leistungen ganz automatisch als genehmigt gelten.

Hoffen wir auf eine zügige Umsetzung des Vorhabens.

Hier der Referentenentwurf

 

Pflegezeit und Familienpflegezeit

Pflegezeit

Das Pflegezeitgesetz, das es bereits seit 2008 gibt, gibt Arbeitnehmer einen Anspruch sofort 10 Tage frei nehmen, wenn ein naher Angehöriger akut pflegebedürftig wird.

Braucht der Angehörige länger Pflege und ist bereits in Pflegestufe I oder höher eingestuft, können Beschäftigte bis zu sechs Monate lang Pause im Job machen oder ihre Arbeitszeit reduzieren.

In beiden Fällen besteht Kündigungsschutz ab dem Zeitpunkt, an dem die kurzzeitige Arbeitszeitverhinderung oder Pflegezeit angekündigt wurde. Pflegepersonen haben Anspruch auf Pflegegeld durch die Pflegeversicherung. Außerdem sind sie in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert und erhalten aus der Pflegeversicherung Beiträge zur Rentenversicherung.

Haken der Pflegezeit: Der Arbeitnehmer erhält keine Lohnaufstockung

Familienpflegezeit

Ab dem 01.01.2012 sieht die Familienpflegezeit vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können. Dadurch kann beispielsweise ein Vollzeitbeschäftigter seine Arbeitszeit auf 50 Prozent reduzieren, wenn er einen Angehörigen pflegt - und das bei einem Gehalt von in diesem Fall 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich muss er später wieder voll arbeiten, bekommt in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.

Haken der Familienpflegezeit: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch – der Arbeitgeber kann einfach ablehnen.

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Textbausteine Patientenverfügung

Textbausteine für Patientenverfügung laut Bundesministerium der Justiz finden Sie hier.

Die Textbausteine verstehen sich lediglich als Anregungen und Formulierungshilfen.
Eine fachkundige Beratung wird angeraten.

 

Verkäufer fehlerhafter Baumaterialien haftet

Europäischer Gerichtshof fällt wegweisendes Urteil im Bau- und Zivilrecht:

Verkäufer fehlerhafter Baumaterialien muss für Ein- und Ausbaukosten haften

--> Gewährleistungsregeln des deutschen Kaufrechts müssen zugunsten des Verbrauchers neu ausgelegt werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH)  hat ein bahnbrechendes Urteil im Bau- und Zivilrecht gefällt (Urt. v. 16.06.2011 – Rs. C65/09). In einem Streitfall zwischen einem Bauherrn und einem Lieferanten kommt der EuGH zu der Entscheidung, dass der Verkäufer fehlerhafter Baumaterialien die Kosten des Ein- und Ausbaus zu tragen hat. Damit bricht die europäische Rechtsprechung das deutsche Kaufrecht. Dieses besagt, dass der Käufer bei Mängeln nur Anspruch auf eine Ersatzlieferung hat.

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Rechtsformenvergleich

Hier finden Sie eine Übersicht als PDF von

  • eingetragener Verein e.V.
  • eingetragene Genossenschaft eG
  • Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes GdR
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH

Diese ersetzt jedoch keine individuelle Beratung durch einen spezialisierten Anwalt.

Gerne erstelle ich eine Satzung, Gründungsverträge und begleite Sie auf Ihrem Weg

 

 
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