Die Rolle der Patientinnen und Patienten in der Gesundheitsversorgung wandelt sich. Nach jahrelangen Diskussionen war die Normierung der „Patientenverfügung“ 2009 ein deutliches Signal hin zum selbstbewussten Patienten. Die Bundesärztekammer hat wiederum bis 2011 gebraucht, um ihre Richtlinien zur Sterbebegleitung den gesetzlichen Vorgaben anzupassen.
Insoweit ist es nicht verwunderlich, dass auch das geplante Patientenrechtegesetz in der Ärztelobby auf Vorbehalte und Widerstand stößt.
So soll im BGB der Behandlungsvertrag als §§ 630 a – 630 h ausführlich geregelt werden. Ganz wichtig ist, dass die Beweislast in Zukunft umgekehrt werden soll. Dies bedeutet, dass zukünftig Ärzte im Streitfall nachweisen müssen, dass sie korrekt gehandelt haben.
Wenig begeistert sind auch die Krankenkassen, die nur die Kosten fürchten.
So sollen laut SGB V künftig die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet werden, ihren eigenen Mitgliedern bei Klagen auf Schadensersatz zur Seite zu stehen. Geplant ist auch, dass Krankenkassen zu einer Bearbeitung innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet werden sollen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, so sollen die beantragten Leistungen ganz automatisch als genehmigt gelten.
Hoffen wir auf eine zügige Umsetzung des Vorhabens.