Projekte entwickeln und vervielfältigen

Die Projektentwicklung ist ein dynamischer Prozess, der eine Komplexität von Fragen und Lösungen aufweist.

Jede Stellschraube hat Auswirkungen.Hier finden Sie eine kleine Übersicht als PDF

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Positive Lösungsansätze und Pilotprojekte werden jedoch selten wahrgenommen und erst recht nicht systematisch vervielfältigt.

Wissenstransfer hat global wichtige Effekte:

  • effizientere Nutzung von finanziellen und personellen Ressourcen im Gemeinwohlsektor
  • Qualitätsverbesserungen im Gemeinwohlsektor und geringere Misserfolgsraten bei Gemeinwohlprojekten
  • raschere Verbreitung (Replizierung) von erfolgreichen Pilotprojekten mit rapider Flächendeckung bei dezentraler unternehmerischer Leitung mit (begrenzter) lokaler Anpassung

Neben den beschriebenen Chancen, bringt die Weitergabe eines Projekts allerdings auch Herausforderungen mit sich. Um den Projekttransfer erfolgreich durchzuführen, bedarf es daher einer genauen individuellen Analyse aller Aspekte, die im Rahmen eines Projekttransfers kritisch werden können. Dies betrifft insbesondere die Absicherung rechtlicher und steuerlicher Risiken.

Ein Projektgeber, der ein erfolgreiches und wirksames Projekt in aufwändiger und möglicherweise langwieriger Arbeit entwickelt hat, möchte in der Regel verhindern, dass andere Organisationen sein Projekt schlecht kopieren und dafür den von ihm genutzten Projektnamen verwenden. Im schlimmsten Fall könnte darunter der gute Name und Ruf des Projektgebers leiden.

Urheberrechte

Grundsätzlich genießt nicht die Idee an sich, sondern nur eine bestimmte individuelle
Ausgestaltung urheberrechtlichen Schutz. Grundsätzlich muss eine bestimmte „Gestaltungshöhe“ erreicht sein.

 

Markenrechte

Der Projektgeber sollte zumindest das Logo und nach Möglichkeit auch den Namen des Projekts schützen lassen, indem er eine nationale Marke beim Deutschen Marken- und Patentamt (www.dpma.de) anmeldet. Die Markenanmeldung sollte frühzeitig, jedenfalls aber vor Beginn des Projekttransfers, vorgenommen werden.

Reale Umsetzung


Eine Möglichkeit ist die offene Verbreitung, die von Selbstverpflichtungserklärungen der
Projektnehmer flankiert wird, in denen diese sich zur Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards verpflichten.

Überlässt Projektnehmern seine Marke, so können die Beteiligten auch einen Lizenzvertrag
schließen. Der Projektgeber kann bei der Weitergabe Allgemeine Nutzungsbedingungen
verwenden, ohne deren Anerkennung der Projektnehmer nicht zur Nutzung des Projekts berechtigt ist.

Ein aufwendigere Variante ist der Projekttransfer-Vertrag, der Elemente verschiedener Vertragstypen kombiniert. Er kann sehr individuell gestaltet sein. Vertragskerne sind Austausch von Leistungen (z.B. Zurverfügungstellen des Projekts gegen Entgelt) und die Kooperation der Vertragspartner.  
Bei der Suche nach einer individuellen Lösung verbietet sich allerdings ein Vertrag „von der
Stange“, so dass die Organisationen mit ihren Beratern unter Umständen in einem
längeren Prozess die passende Regelung erarbeiten müssen.

Sehr regelungsintensiv ist das Social Franchising. Ein erfolgreiches Konzept wird als komplettes Paket an externe Organisationen weitergegeben, die es vor Ort umsetzen. Lokale Erfahrungen werden ausgewertet und der Prototyp wird angepasst – ein selbstlernendes System, das die Entfaltung kreativer Energien vor Ort ermöglicht, lokale Ressourcen und Erfahrungen für das Gesamtsystem aktiviert und Größenvorteile bietet.