Gemeinschaftliches Bauen

Die Idee des gemeinschaftlichen Bauens ist aus der Alternativen-/Ökoszene mittlerweile in der Mitte der Gesellschaft angekommen (z.B. bei vielen Familien oder an Mehrgenerationenprojekte Interessierte)
Die freie Baugemeinschaft bietet die Möglichkeit, gemeinsam mit Gleichgesinnten (häufig mit hohen ökologischen und sozialen Ansprüchen) kostengünstige und individuelle Wohnformen zu realisieren: „Man kauft nicht einfach, sondern beteiligt sich mit“. Das gemeinschaftliche Bauen ist nicht nur Ausdruck kreativer Nachhaltigkeit, sondern auch der Einstieg für gelebte Nachbarschaft.


Die Interessenten schließen sich zunächst zusammen und leisten gemeinsam die Planungsarbeit. Die Entwicklung des Projekts zieht sich über einen Zeitraum von Jahren, so dass ein fester Rahmen, auf den die Mitglieder der Baugemeinschaft sich beziehen können, erforderlich ist. Die Größe der Baugemeinschaft, Entscheidungsstrukturen und Organisationsformen müssen festgelegt und die Rechtsform geklärt werden.


Bereits in der Planungsphase sollte durch Abschluss eines Planungsgesellschaftsvertrages eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet werden. Zu diesem Zeitpunkt erfolgen die Beauftragung des Architekten, die Gebäudeplanung, die Baubeschreibung und die komplette Kostenplanung. Der Übergang von der Planungs- zur Realisierungsphase erfolgt nahtlos. Die Aufteilung der Bau- und Grundstückskosten, die Modalitäten der Zahlungsabwicklung und die Sondernutzungsrechte an den Gemeinschaftsflächen müssen abschließend geklärt sein. Je frühzeitiger konkrete Vereinbarungen getroffen werden, desto seltener treten Konflikte und Reibungsverluste in der Zukunft auf.

Der letzte Schritt ist der Übergang der Baugemeinschaft von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu einer anderen Rechtsform. Bei Baugemeinschaften, die ein Mehrfamilienhaus errichten, ist die rechtliche Ausgestaltung der Eigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz häufig anzutreffen.

Auch die Rechtsform der Genossenschaft steht als interessante Alternative offen. Häufig sind Genossenschaften für Initiativen interessant, die die Planung und Ausführung ihres Wohnprojekts aus eigener Kraft nicht realisieren können oder die besonderen Wert darauf legen, gemeinschaftliches Eigentum zu erwerben. Durch die Rechtsform der Genossenschaft ist es möglich, gemeinschaftliches Eigentum an der Immobilie zu erlangen und es selbst über die Organe der Genossenschaft zu verwalten, während bei der Wohnungseigentümergemeinschaft individuelles Eigentum erworben wird.
Initiativen, die diese Aspekte für sich interessant finden, können sich einer sog. „Dachgenossenschaft" anschließen oder eine Neugründung erwägen.

Einen Rechtsformenvergleich finden Sie hier als PDF

Ich bin Rechtsberaterin im Wohnprojekte-Portal. Die Stiftung trias will Initiativen fördern, die Fragestellungen des Umganges mit Grund und Boden, ökologische Verhaltensweisen und neue Formen des Wohnens aufnehmen. Ihre Stiftungsziele verwirklicht sie gemeinsam mit Kooperationspartnern im Rahmen gemeinnütziger Zielsetzungen.