Die beste Vollmacht nützt nichts, wenn sie nicht im Bedarfsfall gefunden wird.
Wer in vertrautem Familienkreis lebt, kann erwarten, dass die Vollmacht schnell in "Urkundenordner" gefunden wird.
Für alle anderen sollte die Registrierung veranlasst werden.
Die Betreuungsgerichte sind angehalten beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer nachzufragen. Die Existenz einer Vollmacht und der/die Bevollmächtigten werden dort gespeichert. Die Urkunde selbst wird dort nicht hinterlegt.
Darüber hinaus kann eine Archivierung der Urkunde selbst veranlasst sein, wenn der Zugriff nicht gesichert ist. Dies übernimmt zuverlässig das Zentralregister des Deutschen Roten Kreuzes
Es ist selbstverständlich, dass für Mandanten auch Registrierung und Archivierung im Bedarfsfall veranlasst werden. Das gehört zum Service.