Eine Vorsorgevollmacht ist wichtig
- wenn Sie ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden wollen
- wenn Sie Ihre persönlichen und finanziellen Dinge selber regeln wollen
Unbedachte Formulierungen (z.B. "Vollmacht soll erst gelten, wenn ich alt und gebrechlich bin und meine Dinge nicht mehr selber regeln kann") können Ihre Vollmacht wertlos machen, da sie weder von der Bank, von Behörden oder vom Pflegeheim akzeptiert werden.
Andererseits birgt die Vollmacht auch erhebliche Risiken
- für den Vollmachtgeber
da der Bevollmächtigte als Dritter unberechtigt Zugriff auf das Vermögen des Vollmachtgeber nehmen kann oder Lebensentscheidungen des Vollmachtgeber beeinflussen kann.
Hier gilt: Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser!
Dies kann rund um die Urkunde erfolgen, aber auch durch Bestellung eines Kontrollbevollmächtigten. - für den Vollmachtnehmer / Bevollmächtigten
da dieser für alle Schäden bei der Ausführung unbegrenzt mit seinem Privatvermögen haftet und insbesondere von den Erben in Anspruch genommen werden kann
All dies erfordert die Abfassung einer individuellen und ausgewogenen Vollmacht nebst Bestimmungen im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten