Die Schwabacher „GRÜNEN“ hatten beim letzten „Grünen Dialog“ Herbert Wehrer, den Leiter der Betreuungsstelle der Stadt Schwabach zu Besuch. Es wurde ein nachdenkliches Gespräch über ein schwieriges Thema.
Herr Herbert Wehrer machte zunächst deutlich, dass die wichtigste Aufgabe nach dem Betreuungsbehördengesetz für die Schwabacher Betreuungsstelle bzw. für die Betreuungsstelle beim Landratsamt Roth darin besteht, das Betreuungsgericht beim Amtsgericht Schwabach zu unterstützen.
Bei jedem Betreuungsverfahren muss vorab geprüft werden, ob die Betreuung wirklich erforderlich ist, ob der Bewerber für eine ehrenamtliche Betreuung geeignet ist oder ob ein Berufsbetreuer vorgeschlagen werden muss. So muss sich Herbert Wehrer jährlich mit rund 180 neuen Einzelschicksalen auseinandersetzen.
Deutlich ist an den bundesweit steigenden Fallzahlen - 340 000 Verfahren jährlich - zu erkennen, dass aufgrund der demographischen Entwicklung und dem Anstieg von psychischen Erkrankungen auch in Schwabach mit einer weiteren Zunahme zu rechnen ist. Die Zahl der Betroffenen korrespondiere auch mit der Bewohnerzahl in den Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen. Wichtig ist Wehrer dabei, dass der Mensch im Mittelpunkt stehe mit dem Ziel, ihm individuell gut zu helfen. ...
Angelika Majchrzak-Rummel von den Grünen war es vor allem wichtig, ein Bewusstsein zu entwickeln, wie schnell ein Betreuungsverfahren in Bewegung kommen kann. Stellt der behandelnde Arzt fest, dass ein Bürger das Einverständnis zu einem lebenswichtigen ärztlichen Eingriff nicht erteilen kann oder der Patient aufgrund etwa von Demenz die Bedeutung seiner Einwilligung zum ärztlichen Eingriff nicht erkennen kann, kann auch ein Krankenhaus einen Antrag an das Betreuungsgericht stellen. Innerhalb weniger Stunden könnte dann im Akutfall ein Berufsbetreuer als vorläufiger Betreuer bestellt werden, der dann das Einverständnis zum ärztlichen Eingriff erteilen kann. Insoweit entscheidet ein Fremder möglicherweise über Leben und Tod. Allein durch Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung sei dies zu vermeiden.
Vorrangig werden in der Regel allerdings Angehörige als ehrenamtliche Betreuer bestellt. Angesichts der Zunahme von Singles und Menschen, deren Verwandtschaft räumlich weit getrennt wohnt und arbeitet, muss heutzutage immer häufiger ein Berufsbetreuer benannt werden.
Für Berufsbetreuer gibt es außer einer Schufa-Auskunft und ein Führungszeugnis keine gesetzlich nachzuweisende Qualifikation. Bei seiner Vorschlagswahl muss sich Herr Wehrer auf sein persönliches Gespür verlassen.
Die Betreuungsstelle in Schwabach berät und unterstützt nicht nur Betreuer oder die Bevollmächtigten. Herbert Wehrer betonte, dass er auch für die Beratung zur Vermeidung von Betreuungsverfahren jederzeit zur Verfügung steht. Er sei behilflich bei der Suche nach alternativen Hilfeleistungen und dürfe Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung und Patientenverfügungen öffentlich beglaubigen.
Damit steigt die Akzeptanz der Verfügungen im Rechtsverkehr, da die Identität zwischen benannter Person und unterschreibender Person zweifelsfrei geklärt ist.
Schwabacher Tagblatt vom 26.01.11